Altersgrenzen

 

Luftpistole, Luftgewehr

Disziplin: Luftgewehr und Luftpistole
– ab 12 Jahren
– Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Sport- und Standardpistole

Disziplin: Sportpistole, Standardpistole (Kleinkaliber)
– ab 14 Jahren
– Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Großkaliberpistole / Revolver

Disziplin: Großkaliberpistole /-Revolver (Großkaliber)
– ab 18 Jahren

 

Kinder und Jugendliche gehören selbstverständlich zu unserem Schützenverein dazu. Aber sie dürfen nicht immer alles. Selbst dann nicht, wenn ihre Eltern dabei sind oder die Eltern ihnen dieses ausdrücklich genehmigen.
Der Gesetzgeber hat für das Schießen im Schützenverein je nach Disziplin unterschiedliche Altersgrenzen festgelegt. Diese sind im Waffengesetz im §27 definiert.

Das Schießen darf für Luftdruckwaffen bis zum 14. Lebensjahr und für sonstige Waffen bis zum 16. Lebensjahr
nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person (Jugendbasislizenz) oder des zur
Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten – neben der Schießstandaufsicht – durchgeführt werden.